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Erfolg haben heißt, einmal mehr aufstehen, als man hingefallen ist.
Winston Churchill |
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| Services /
Unternehmensführungslexikon |
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Hier finden Sie das metax Lexikon zum Thema Unternehmensführung.
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| Rechnungswesen | Marketing | Organisation | Controlling |
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Asset Deal
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Rechnungswesen » Asset Deal: Der Erwerb von ganzen Unternehmen oder Unternehmensteilen durch die
Übernahme der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wird als
Asset Deal bezeichnet. Im Unterschied hierzu nennt den Erwerb durch
eine Übertragung des Rechtsträgers im Wege des Anteils- bzw. des
Beteiligungserwerbs Share Deal
. Bei einem Asset Deal wird somit ein ganzes Unternehmen durch den
Vermögenserwerb der (wesentlichen) zu diesem Unternehmen gehörenden Sachen
und Rechte im Wege der Singularsukzession übernommen. Es liegt
insoweit ein Sachkauf gemäß § 433 Abs. 1 BGB vor. Die Rechtsübertragung
der einzelnen Sachen und Rechte führt zu einer Rechtsnachfolge oder
Sukzession. Da sich diese Rechtsnachfolge aufgrund des im Sachenrechts
geltenden Spezialitätenprinzips nur auf genau bestimmte einzelne Sachen
oder Rechte bezieht, wird von der Einzelrechtsnachfolge oder
Singularsukzession gesprochen. Ist die Rechtsübertragung erfolgt,
werden die im Rahmen des Asset Deals übernommenen Aktiv- bzw.
Passivpositionen in der Bilanz des Erwerbers bilanziert. Übersteigt der
Kaufpreis die Differenz der Zeitwerte von Aktiva und Schulden, so darf
dieser entstehende Mehrwert handelsrechtlich als Geschäfts- oder
Firmenwert ausgewiesen und in Folgejahren abgeschrieben werden (§ 255
Abs. 4 HGB) - alternativ kann er in vollem Umfang als Abschreibung im
Zugangsjahr erfasst werden. Hingegen ist ein aus einem Asset Deal
resultierender Geschäfts- oder Firmenwert (bzw. Goodwill) laut IFRS
3 zwingend zu bilanzieren. Dies gilt sowohl für den Einzel- wie auch
für den Konzernabschluss. | Praxistipp: | |
| In der Praxis ist es häufig zu beobachten, dass bei der Übernahme
von Gesellschaften durch Asset Deals eigenständige Unternehmen - meist in
der Rechtsform der GmbH - gegründet werden, die dann die übernommenen
Aktiva und Schulden sowie ggf. den Geschäfts-oder Firmenwert aufnehmen.
Darüber hinaus wird in dieser Gesellschaft ggf. die fremd- oder
eigenfinanzierte Kaufpreiszahlung bzw. -verbindlichkeit abgebildet.
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