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Erfolg haben heißt, einmal mehr aufstehen, als man hingefallen ist.
Winston Churchill |
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| Services / Veröffentlichungen |
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| Hier finden Sie aktuelle Veröffentlichungen von Partnern der metax, welche Ihnen hier zum Betrachten bereitgestellt werden. Sollten Sie keinen Adobe Reader installiert haben, können Sie diesen hier kostenlos runterladen. |
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| Bücher |
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Toskana-Tagebuch
Dieses Buch bringt Ihnen die wundervolle, harmonische Toskana und ihre liebenswürdigen Bewohner nahe. |
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| Presseartikel |
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Benzingutschein als Bonus: Das motiviert Arzthelferinnen
Was können Sie ihren Praxis-Mitarbeiterinnen eigentlich noch an steuerfreien Zuwendungen zukommen lassen? |
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Börsenverluste von früher senken jetzt die Steuer
Kollegen können Verluste aus Wertpapiergeschäften früherer Jahre auch dann mit steuerpflichtigen Börsengewinnen verrechnen, wenn sie die Verluste damals nicht beim Fiskus deklariert haben. Das hat jetzt der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden. |
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Finanzamt erkennt Hausbesuch nicht an
Vorsicht vor verschenkten Dienstfahrten |
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Gewerbesteuer - Ärzte bleiben nicht immer verschont
Ärzte sind nach dem Einkommensteuergesetz Freiberufler. Und das wird häufig gleichgesetzt mit einer Befreiung von Umsatz- und Gewerbesteuer - ein Irrtum, der fatale Folgen haben kann.
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Gewerbesteuerprobleme bei ärztlichen Kooperationen
Gemeinschaft fachärztlicher Berufsverbände GFB |
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Hausarztpraxis an den Sohn übergeben - Noch arbeiten, ohne den Steuerfreibetrag zu verlieren?
Ein Arzt hat vor, nach 35 Jahren hausärztlicher Tätigkeit seine Kassen- und Privatpraxis an seinen Sohn zu übergeben, möchte aber noch ärztlich tätig sein, ohne seinen Steuerfreibetrag zu gefährden. Ist zum Beispiel eine privatärztliche Praxisgemeinschaft mit seinem Sohn möglich? |
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Jungen Ärzten droht im Ruhestand eine Versorgungslücke
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Medizinisch indizierte Leistungen bleiben frei von Umsatzsteuer
Was hat ein Mediziner mit Umsatzsteuer zu tun? |
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Nach Praxisverkauf weiter Gutachten schreiben - Steuerfreibetrag in Gefahr?
Ein Arzt hat seine Praxis am 28.02.verkauft.
Sein Umsatz setzte sich aus
50 % EBM, 30 % aus Gutachtertätigkeit
und 20 % von Privatpatienten
zusammen. Auf welchen Betrag bezieht
sich die 10%-Regelung für die
steuer-unschädliche weiter ärztliche
Tätigkeit? Errechnet sich bei ihm die
10%-Regelung in diesem Jahr aus
zehn oder zwölf Monaten? Gilt die
gutachterliche Tätigkeit als Praxistätigkeit,
bzw. kann er weiter gutachterlich
unbegrenzt tätig sein, ohne
den Freibetrag zu gefährden? |
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Praxis-Kredit von Verwandten - Zinsen trotzdem steuerlich absetzen?
Ein Arzt möchte zwecks Umschuldung eines KfW-Darlehens einen Kredit von einem im Ausland lebenden Bruder aufnehmen. Was sollte dabei beachtet werden? |
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Praxisauto - formlose Aufzeichnungen genügen
Schreiben des Bundesfinanzministeriums bringt Klarheit über Nachweis der betrieblichen Nutzung |
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Praxisinvestition - wer schnell handelt, kann viel Geld sparen
16prozentige Umsatzsteuer gilt nur noch für Waren, die 2006 geliefert werden |
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Praxispleiten: Ärzte unfähige Unternehmer?
Interview: Ist der Steuerberater schuld? |
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So vermeiden Sie Verluste bei Ihrer Rente
Über Jahre hohe Versorgungsbeiträge bezahlt? |
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Statt Berufskleidung Bargeld...
Wieviel darf den HelferInnen steuer- und sozialversicherungsfrei gezahlt werden? |
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Steuerliche Behandlung von Sonogeräten - Optimiert abschreiben
Über wie viele Jahre kann ein Sonographiegerät abgeschrieben werden? |
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Vorsicht, Steuerfalle! - Kollege übernimmt Notdienst auf private Rechnung
Ein Arzt arbeitet im Rahmen eines Job-Sharings 21 Wochenstunden in einer Gemeinschaftspraxis und übernimmt den Notdienst für Kollegen, die ihren Dienst nicht selbst absolvieren möchten. Diesen Dienst stelle er den Kollegen privat in Rechnung. Genauso verfäht er mit Notdiensten, die er für die eigene Praxis übernommen hat. Somit erhielt er von der eigenen Praxisgemeinschaft bislang ein Gehalt als Angestellter und eine Zahlung für die privat in Rechnung gestellte Notdienstvertretung. Ist dieses Procedere steuerrechtlich korrekt? |
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| Veröffentlichungen |
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Auszeichnung Steuerberater-Magazin
Bericht über die Ukundenübergabe erfolgreiche Testteilnehmer |
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Keine Papierallergiker - Stuttgarter Zeitung
Bericht der Stuttgarter Zeitung über Focus Money |
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MMW Fortschritte der Medizin
Wohnung am Arbeitsort steuerlich absetzen |
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| Veröffentlichungen Stuhlmüller & Partner |
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Die Auswirkung von Ärztekooperationen auf das Kreditrating - GFB Facharztbrief
Zum 1.1.2007 sind die Vorschriften von Basel II für die Banken verpflichtend geworden. Folge ist eine restriktivere Kreditvergabepolitik und die Notwendigkeit, die Bank mit detaillierten Informationen im Kreditvergabeprozess zu unterstützen, um eine positive Auswirkung auf die Kreditkonditionen zu erzielen.
Zur Beurteilung der Auswirkung von Kooperationen zwischen Ärzten (Berufsausübungsgemeinschaft, MVZ usw.) auf das Kreditrating, ist ... - StB Lars Stuhlmüller |
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Umsatz- und Gewerbesteuerrisiken bei Laborgemeinschaften - GFB Fachartzbrief 18/2008
Zum 1. Oktober 2008 wurde die Erbringung und Abrechnung von Laborleistungen gemäß § 25 BMV-Ä neu geregelt. Demnach rechnet die Laborgemeinschaft gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) zukünftig über die Betriebsstättennummer der Laborgemeinschaft ab und erhält von der KV eine Abrechnung und das Entgelt für die Leistung. Umsatzsteuerlich wird die Laborgemeinschaft somit ab dem 1. Oktober 2008 zum Leistungserbringer gegenüber dem Patienten und nicht gegenüber dem Arzt ... - StB Lars Stuhlmüller |
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Umsatzsteuerprobleme bei individuellen Gesundheitsleistungen (iGeL) - Arzt & Wirtschaft
Die Finanzverwaltung macht es sich in vielen Fällen inzwischen sehr einfach, indem bei iGeL die generelle Umsatzsteuerpflicht unterstellt wird, da die gesetzliche Krankenversicherung die Leistung nicht erstattet. Folge ist die Generalannahme, dass eine medizinische Notwendigkeit bei iGeL nicht vorliegen kann. Aber auch iGeL sind nach den allgemeine umsatzsteuerlichen Maßstäben auf die Steuerfreiheit hin zu beurteilen ... - StB Lars Stuhlmüller / RA Dr. Ruprecht Müller-Kern |
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UMSATZSTEUERPROBLEME BEI INDIVIDUELLEN GESUNDHEITSLEISTUNGEN (iGeL) - Frielingsdorf Newsletter 10/2008
Bei Individuellen Gesundheitsleistungen unterstellt die Finanzverwaltung in vielen Fällen
eine generelle Umsatzsteuerpflicht ... - StB Lars Stuhlmüller |
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UMSATZSTEUERPROBLEME BEI INDIVIDUELLEN GESUNDHEITSLEISTUNGEN (iGeL) - Newsletter Praxisnetz Süderelbe 10/2008
Bei Individuellen Gesundheitsleistungen unterstellt die Finanzverwaltung in vielen Fällen eine generelle
Umsatzsteuerpflicht. Dies resultiert aus der Generalannahme, dass eine medizinische Notwendigkeit bei IGeL nicht
vorliegen kann, da die gesetzliche Krankenversicherung die Leistung nicht erstattet. Aber auch IGeLn sind nach den
allgemeinen umsatzsteuerlichen Maßstäben auf die Steuerfreiheit hin zu beurteilen .... - StB Lars Stuhlmüller |
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Umsatzsteuerprobleme im ärztlichen Bereich - GFB Facharztbrief
Der niedergelassene Arzt ist zunehmend gezwungen sein Leistungsangebot an Selbstzahlerleistungen auszuweiten, um dem Rückgang im GKV-Bereich entgegenzuwirken.
Auch erfolgt im Rahmen von Kooperationen eine Leistungsausweitung bzw. es kommt zu einer Kumulation umsatzsteuerlicher Effekte aus den zusammengeführten Einzelpraxen. Immer mehr Praxen sind dadurch mit dem Problem der Umsatzsteuerpflicht konfrontiert... -
StB Lars Stuhlmüller |
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