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03.05.2006 (Ärzte Zeitung)
Medizinisch indizierte Leistungen bleiben frei von Umsatzsteuer

Was hat ein Mediziner, der auch Selbstzahlerleistungen anbietet, in seiner täglichen Praxis mit Umsatzsteuer zu tun? Die Antwort auf diese Frage ist nicht eindeutig: Es kommt auf die Art der Leistungen an, die er erbringt. Die Schwierigkeit, die Frage richtig zu beantworten, liegt auch in der gedanklichen Vermischung von Sozial- und Steuergesetzgebung.

Der komplette Beitrag ist als PDF-Datei angehängt.


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Ärzte Zeitung


Verfasser:   Steuerberaterin
Dagmar Kayser-Passmann
Partner der metax in Unna


 

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