Das Bundesfinanzministerium (BMF) weist darauf hin, dass die Finanzbehörden eine schnelle und unbürokratische Hilfe für Haiti durch einen vereinfachten Nachweis von Spenden unterstützen wollen.
Beitrag Nr. 174289 vom 26.01.2010
Vereinfachtes Nachweisverfahren für Haiti-Spenden
Das Bundesfinanzministerium (BMF) weist darauf hin, dass die Finanzbehörden eine schnelle und unbürokratische Hilfe für Haiti durch einen vereinfachten Nachweis von Spenden unterstützen wollen.
Konkret ist geplant, gemeinsam mit den Ländern kurzfristig ein deutlich vereinfachtes Nachweisverfahren für Spenden auf ein Sonderkonto u.a. an anerkannte Hilfsorganisationen zu vereinbaren. Dieses Verfahren wurde schon Anfang 2005 bei der Tsunami-Katastrophe angewandt. Eine Spende für Haiti soll danach wie gewohnt steuerlich geltend gemacht werden können - als Spendennachweis genügt dann lediglich ein Bareinzahlungsbeleg oder ein Kontoauszug, und zwar unabhängig vom Spendenbetrag.
Normalerweise gilt die Regel, dass bei Zuwendungen wie Spenden und Mitgliedsbeiträgen an gemeinnützige Einrichtungen, die hierfür z.B. selbst erstellte Überweisungsträger zur Verfügung stellen, bis zu 200 EUR der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts als Nachweis genügt. Im Übrigen ist als Nachweis grundsätzlich eine besondere Zuwendungsbestätigung notwendig.
Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums.
Dieser Beitrag wurde erstellt von RA Holger Höwel.

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